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Wege aus der Gewalt

Der erste Schritt aus der Gewalt ist, darüber zu reden. Es ist wichtig, mit der Gewaltsituation nicht allein zu bleiben, sondern sich jemandem anzuvertrauen.

Dies kann ein:e gute:r Freund:in, ein Familienmitglied, ein:e Nachbar:in oder gegebenenfalls auch die Polizei, eine Beratungsstelle oder das Frauenhaus sein. Außenstehende sehen die Situation mit dem nötigen Abstand und können helfen, gute Lösungswege zu finden. Des Weiteren gibt es Sicherheit, wenn es jemanden gibt, den man in der Notsituation anrufen und bei welchem man Schutz finden kann.

Vielen Frauen ist es unangenehm oder peinlich, über die Gewalt zu sprechen. Dies zu tun ist jedoch sehr wichtig, denn Schweigen hilft dem:der Täter:in und schadet dadurch der Geschädigten.

Wichtige Rufnummern können notiert werden und in der Gefahrensituation einen guten Überblick verschaffen, wohin man sich wenden kann. Wichtige Nummern sind die der Polizei, von Ärzten in der Nähe und möglicher Personen, die helfen könnten, wie beispielsweise die Nummer des Nachbarn oder einer Freundin.

Polizei rufen

In unmittelbaren Gefahrensituationen ist die Polizei die erste Anlaufstelle. Diese ist rund um die Uhr zu erreichen und kann gegebenenfalls den Kontakt zu einem Frauenhaus und zu anderen Hilfseinrichtungen herstellen.

Die Polizei kann nach dem Gewaltschutzgesetz handeln und den Täter sofort aus der Wohnung verweisen, ihm den Schlüssel abnehmen und ihm verbieten, sich in der Nähe der Geschädigten aufzuhalten. Das Gericht kann dies später dauerhaft anordnen.

Das Gewaltschutzgesetz (GewSchG) ist seit 2002 in Kraft und beruft sich auf das Prinzip:

Wer schlägt muss gehen!

Gewaltschutzgesetz

Für die Polizei ist es wichtig zu wissen, was genau geschehen ist. Daher sollten die Tat und die Verletzungen so genau wie möglich dargestellt und auf mögliche Waffen hingewiesen werden. Damit der Täter für seine Tat bestraft wird, ist es sinnvoll, ihn bei der Polizei anzuzeigen.

Dokumentation in der Ärzt:innenpraxis

Um die Verletzungen zu dokumentieren, ist es wichtig, eine Ärztin oder einen Arzt aufzusuchen.

Am besten ist es, wenn diese die Details, wie es zu der Gewalt in der Partnerschaft gekommen ist, notieren. Da medizinisches Personal unter Schweigepflicht stehen, gibt es keine Bedenken, dass Informationen an Dritte fließen. Auch Jahre später sind die Verletzungen in der Akte dokumentiert und können noch als Beweise für „Häusliche Gewalt“ genutzt werden.

Jede Arztpraxis kennt die spezialisierten Beratungsstellen vor Ort und kann Kontakte zu Hilfseinrichtungen aufnehmen und evtl. sogar schon einen Termin für Sie vereinbaren.

Unterstützung suchen

Freunde, Bekannte, Verwandte einzuweihen bietet oft Sicherheit. Diese können Acht geben auf Betroffene und in Notsituationen sofort zur Seite stehen oder helfen.
Über die Situation zu reden, ist oft sehr erleichternd und entlastend.
Wenn es niemanden im Umfeld gibt, dem man alles erzählen kann und möchte, ist es jederzeit möglich, sich an Beratungsstellen oder Frauenhäuser zu wenden.

Beratungsstellen

Nicht in allen Orten gibt es Frauenschutzhäuser. In Orten ohne Frauenhaus gibt es in der Regel aber Kontakt- und Beratungsstellen zu „Häuslicher Gewalt“. Die Beratung in Frauenhäusern und Beratungsstellen kann anonym am Telefon oder persönlich in der Beratungsstelle erfolgen.

Hilfetelefon

Ebenso gibt es ein Hilfetelefon, deren Mitarbeiter:innen spezialisiert sind auf das Thema. Mit dem Hilfetelefon gibt es deutschlandweit und rund um die Uhr ein erreichbares Hilfeangebot für Frauen, die von Gewalt betroffen sind. Hier beraten und informieren die Mitarbeiter:innen des Hilfetelefons zu allen Formen von Gewalt gegen Frauen. Durch bereitstehende Dolmetscher:innen ist dies in fast jeder Sprache möglich. Die kostenfreie Rufnummer lautet: 116 016.

Die Planung der Flucht

Alle Beweise wie beispielsweise Fotos oder Atteste der Gewalt sollten gesammelt und evtl. an einem Ort außerhalb der Wohnung, bei Freunden, Verwandten oder z.B. bei der Anwältin oder dem Anwalt aufbewahrt werden.

Ebenso ist das mit der Kleidung. Es können Schritt für Schritt kleinere Taschen oder einzelne Kleidungsstücke zu einer vertrauten Person gebracht werden, sodass die geplante Flucht dem Täter nicht auffällt.

Die Betroffene sollte zudem ausreichend Bargeld zur Seite legen, da z.B. der Weg in ein Frauenhaus mit Transportkosten verbunden ist. Auch hierbei kann man vorher Geld ansparen oder noch am Herkunftsort zu einer Bank fahren, um dort Geld abzuholen. Am Schutzort sollte dann kein Geld mehr abgehoben werden, da auf den Kontoauszügen die Filiale ersichtlich ist.

Um den Schritt aus der Wohnung zu wagen, kann im Vorfeld die Polizei informiert werden, welche dann beim Verlassen der Wohnung Schutz bieten kann.

Am besten sollte geplant werden, wo man nach dem Verlassen des Zuhauses unterkommen kann. Gibt es Freund:innen oder Kolleg:innen, zu welchen man gehen kann, oder gibt es vorübergehend bei Verwandten einen Platz?

Falls dies nicht der Fall ist, gibt es in vielen Städten in Deutschland Frauenhäuser. Am besten sind Frauenhäuser an einem Ort, an welchem es keine Familie oder Freunde des Täters gibt und wo er sich nie aufhält. Bei großer Gefahr ist es auch möglich, in ein anderes Bundesland zu gehen, um dort wieder ein ruhiges und vor allem sicheres Leben zu beginnen.

Ihr persönlicher Sicherheitsplan