Frauenhaus Zollernalb



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Häusliche Gewalt

Erleben Sie Häusliche Gewalt?

 

Ihr Partner:

  • beleidigt Sie und macht Sie bei Freundinnen und Freunden oder Familienmitgliedern schlecht?
  • hindert Sie, Ihre Familie oder Freunde und Freundinnen zu treffen oder alleine nach draußen zu gehen?
  • hält Sie davon ab, das Haus zu verlassen?
  • wird plötzlich wütend und rastet aus?
  • demütigt Sie?
  • lässt Ihnen keinen finanziellen Spielraum oder nimmt Ihnen das Geld weg?
  • beschädigt Ihre Sachen?
  • droht damit, Sie, Ihre Kinder, Verwandte, Freundinnen und Freunde, Ihre Haustiere oder sich selbst zu verletzen?
  • schlägt oder misshandelt Sie?
  • stößt, schubst oder beißt Sie?
  • zwingt Sie zum Geschlechtsverkehr?
  • akzeptiert nicht, dass Sie sich getrennt haben oder trennen wollen und verfolgt, belästigt oder terrorisiert Sie?

 

 

Das müssen Sie nicht hinnehmen!

Suchen Sie die Schuld nicht bei sich selbst: Es gibt keine Rechtfertigung, jemanden zu bedrohen oder zu schlagen. Die Verantwortung trägt der Täter! Suchen Sie sich Hilfe, um aus der Gewalt auszubrechen.

 

 

Häusliche Gewalt

Häusliche Gewalt "umfasst alle Formen der körperlichen, sexuellen und seelischen (u. a. sozialen und ökonomischen) Gewalt, die zwischen erwachsenen Menschen stattfindet, die in einer nahen Beziehung zueinander stehen oder gestanden haben, unabhängig vom Tatort. Das sind vor allem Personen in Lebensgemeinschaften, aber auch in Verwandtschaftsbeziehungen. Die Tatorte können auch die Arbeitsstelle, öffentliche Plätze, die Kindertagesstätte oder andere sein." (BMFSFJ, Atlas zur Gleichstellung von Frauen und Männern in Deutschland, S. 81)

 

Es gibt verschiedene Formen von Gewalt. Die körperliche Gewalt ist die sichtbarste und wird meist als Gewalt verstanden. Dennoch zählen auch weitere Formen zu Gewalt wie die seelische/psychische, sexualisierte, soziale, ökonomische Gewalt, die Gewalt im Namen der Ehre sowie Stalking. Eine Auseinandersetzung mit dem Gewaltverständnis ist lohnenswert und deshalb werden die einzelnen Formen näher erläutert:

 

 

Körperliche / physische Gewalt

Stoßen, schlagen, treten, würgen, fesseln,  verbrennen, verbrühen, mit Dingen oder Waffen verletzen oder bedrohen…

 

Seelische / psychische Gewalt

Einschüchtern, beleidigen, drohen, für verrückt erklären, demütigen und erniedrigen, verspotten, herabsetzen…

 

Sexualisierte Gewalt

Abfällige Kommentare, Vergewaltigung, zu sexuellen Handlungen nötigen, als Sexobjekt behandeln, Zwang zum Ansehen von Pornos…

 

Soziale Gewalt

Die Kontakte überwachen oder verbieten, jemanden von anderen  isolieren, Kontrolle der Telefongespräche…

 

Ökonomische Gewalt

Verbot oder Zwang zu arbeiten, verweigern oder zuteilen von Geld, die Ausgaben kontrollieren…

 

Gewalt im Namen der Ehre

Gewalt fängt an mit psychischem Druck und  reicht von emotionaler Erpressung über körperliche und sexualisierte Gewalt.

Dazu gehört die  Zwangsverheiratung, oder bei Brechen der vorgegebenen Familienstrukturen die so genannten Ehrenmorde.

 

Stalking

Räumliche Nachstellung, dauernde Anrufe, beobachtet oder verfolgt werden, missbräuchliche Verwendung von personenbezogenen Daten

 

 

Gewaltschutzgesetz

Das Gewaltschutzgesetz (GewSchG) ist seit 2002 in Kraft und beruft sich auf das Prinzip:

Wer schlägt muss gehen!

 

Schutzanordnungen nach § 1 GewSchG:

Wenn Sie körperliche oder seelische Gewalt erlebt haben oder bedroht sind, kann das Gericht gegenüber dem Täter verschiedene Verbote aussprechen. Ihm wird beispielsweise untersagt:

  • Ihre Wohnung zu betreten,
  • sich in einem bestimmten Umkreis Ihrer Wohnung aufzuhalten,
  • sich an bestimmten Orten aufzuhalten, an denen Sie sich regelmäßig aufhalten müssen (zum Beispiel Kindergarten oder Arbeitsplatz),
  •  Kontakt zu Ihnen aufzunehmen. Dazu gehören auch Kontakte per Telefon, E-Mail oder SMS,
  • ein Zusammentreffen mit Ihnen herbeizuführen.

Außerdem können weitere individuelle Schutzanordnungen beantragt werden. Diese sind in der Regel zeitlich befristet; sie können jedoch auf Antrag verlängert werden.

 

 

Wohnungszuweisung nach § 2 GewSchG:

Die Polizei kann den Täter für einige Tage der Wohnung verweisen und seine Rückkehr verbieten. Bei akuter Gefährdung kann sie den Mann auch in Gewahrsam nehmen. Das bedeutet, dass die Geschädigte die vorher gemeinsame Wohnung nun allein nutzen kann. Dies ist unabhängig davon, wer der Mieter dieser Wohnung ist. Ist der Täter Alleinmieter oder Eigentümer, beschränkt sich jedoch die Wohnungszuweisung auf 6 Monate! Unter Umständen kann dieser Zeitraum verlängert werden.

 

Wege aus der Gewalt

Der erste Schritt aus der Gewalt ist, darüber zu reden. Es ist wichtig, mit der Gewaltsituation nicht allein zu bleiben, sondern sich jemandem anzuvertrauen.

Dies kann eine gute Freundin, ein Familienmitglied, ein Nachbar, ein Arzt oder gegebenenfalls auch die Polizei, eine Beratungsstelle oder das Frauenhaus sein. Ein Außenstehender sieht die Situation mit dem nötigen Abstand und kann helfen, gute Lösungswege zu finden. Des Weiteren gibt es Sicherheit, wenn es jemanden gibt, den man in der Notsituation anrufen und bei welchem man Schutz finden kann.

Vielen Frauen ist es unangenehm oder peinlich über die Gewalt zu sprechen. Dies ist jedoch sehr wichtig, denn Schweigen hilft dem Täter und schadet dadurch der Geschädigten.

Wichtige Rufnummern können notiert werden und in der Gefahrensituation einen guten Überblick verschaffen, wohin man sich wenden kann. Wichtige Nummern sind die der Polizei, eines Arztes in der Nähe und möglicher Personen, die helfen könnten, wie beispielsweise die Nummer des Nachbarn oder einer Freundin.

 

Polizei rufen

In unmittelbaren Gefahrensituationen ist die Polizei die erste Anlaufstelle. Diese ist rund um die Uhr zu erreichen und kann gegebenenfalls den Kontakt zu einem Frauenhaus und zu anderen Hilfseinrichtungen herstellen.

Die Polizei kann nach dem Gewaltschutzgesetz handeln und den Täter sofort aus der Wohnung verweisen, ihm den Schlüssel abnehmen und ihm verbieten, sich in der Nähe der Geschädigten aufzuhalten. Das Gericht kann dies später dauerhaft anordnen.

Für die Polizei ist es wichtig zu wissen, was genau geschehen ist. Daher sollten die Tat und die Verletzungen so genau wie möglich dargestellt und auf mögliche Waffen hingewiesen werden. Damit der Täter für seine Tat bestraft wird, ist es sinnvoll, ihn bei der Polizei anzuzeigen.

 

Arzt aufsuchen

Um die Verletzungen zu dokumentieren ist es wichtig, einen Arzt aufzusuchen.

Am besten ist es, wenn der Arzt die Details, wie es zu der Gewalt in der Partnerschaft gekommen ist, notiert. Da der Arzt unter Schweigepflicht steht, gibt es keine Bedenken, dass Informationen an Dritte fließen. Auch Jahre später sind die Verletzungen in der Akte dokumentiert und können noch als Beweise für Häusliche Gewalt genutzt werden.

Jede Arztpraxis kennt die spezialisierten Beratungsstellen vor Ort und kann Kontakte zu Hilfseinrichtungen aufnehmen und evtl. sogar schon einen Termin vereinbaren.

 

Unterstützung suchen

Freunde, Bekannte, Verwandte einzuweihen bietet oft Sicherheit. Diese können Acht geben auf Betroffene und in Notsituationen sofort zur Seite stehen oder helfen.

Über die Situation zu reden ist oft sehr erleichternd und entlastend.

Wenn es niemanden im Umfeld gibt, dem man alles erzählen kann und möchte, ist es jederzeit möglich, sich an Beratungsstellen oder Frauenhäuser zu wenden.

 

Beratungsstellen

Nicht in allen Orten gibt es Frauenschutzhäuser. In Orten ohne Frauenhaus gibt es in der Regel aber Kontakt- und Beratungsstellen zu Häuslicher Gewalt. Die Beratung in Frauenhäusern und Beratungsstellen kann anonym am Telefon oder persönlich in der Beratungsstelle erfolgen.

 

Hilfetelefon

Ebenso gibt es ein Hilfetelefon, deren Mitarbeiterinnen spezialisiert sind auf das Thema „Gewalt gegen Frauen".

Mit dem Hilfetelefon gibt es deutschlandweit und rund um die Uhr ein erreichbares Hilfeangebot für Frauen, die von Gewalt betroffen sind.

Hier beraten und informieren die Mitarbeiterinnen des Hilfetelefons zu allen Formen von Gewalt gegen Frauen. Durch bereitstehende Dolmetscher/innen ist dies in fast jeder Sprache möglich.

Die kostenfreie Rufnummer lautet: 08000 - 116 016

 

Frauenhaus

Das autonome Frauenhaus Zollernalbkreis e.V. ist eine Zufluchtsstätte mit 8 Zimmern und ein Schutzort für Frauen und Kinder, die von häuslicher Gewalt betroffen sind. Die Frauen erhalten im Frauenhaus Unterkunft und Beratung, sowie Begleitung und Unterstützung in allen lebenspraktischen Bereichen. Aufgenommen werden können 8 Frauen und 10 Kinder.

 

 

Die Planung der Flucht

Alle Beweise wie beispielsweise Fotos oder Atteste der Gewalt sollten gesammelt und evtl. an einem Ort außerhalb der Wohnung, bei Freunden, Verwandten oder z.B. beim Anwalt aufbewahrt werden.

Ebenso ist das mit der Kleidung. Es können Schritt für Schritt kleinere Taschen oder einzelne Kleidungsstücke zu einer vertrauten Person gebracht werden, so dass die geplante Flucht dem Täter nicht auffällt.

Die Betroffene sollte zudem ausreichend Bargeld zur Seite legen, da z.B. der Weg in ein Frauenhaus mit Transportkosten verbunden ist. Auch hierbei kann man vorher Geld ansparen oder noch am Herkunftsort zu einer Bank fahren, um dort Geld abzuholen. Am Schutzort sollte dann kein Geld mehr abgehoben werden, da auf den Kontoauszügen die Filiale angezeigt wird.

 

Um den Schritt aus der Wohnung zu wagen, kann im Vorfeld die Polizei informiert werden, welche dann beim Verlassen der Wohnung Schutz bieten kann.

Am besten sollte geplant werden, wo man nach dem Verlassen des Zuhauses unterkommen kann. Gibt es Freunde oder Kollegen, zu welchen man gehen kann, oder gibt es vorrübergehend bei Verwandten einen Platz?

Falls dies nicht der Fall ist, gibt es in vielen Städten in Deutschland Frauenhäuser. Am besten sind Frauenhäuser an einem Ort, an welchem es keine Familie oder Freunde des Täters gibt und wo er sich nie aufhält. Bei großer Gefahr ist es auch möglich, in ein anderes Bundesland zu gehen, um dort wieder ein ruhiges und vor allem sicheres Leben zu beginnen.